Recht und Steuern

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Mehrwertsteuer: Zeit ist Geld

Schon seit dem 1. Januar 2024 können Anträge auf Erstattung der ungarischen Mehrwertsteuer (27%!) auf Rechnungen aus dem Jahre 2023 eingereicht werden. Die DUIHK übernimmt seit Jahren die professionelle Abwicklung des Erstattungsverfahrens gegenüber den ungarischen Finanzbehörden.
Wenn Sie bereits jetzt Ihre Erstattungsanträge über die DUIHK einreichen, kommen Sie zudem in den Genuss unseres attraktiven „Early Bird“-Angebots!

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