COOKIE-Richtline

Ein „Cookie” ist eine kleine Informationseinheit, die auf der Festplatte des Computers von Internetnutzern im Zusammenhang mit besuchten Webseiten gespeichert wird. Die Cookies sollen der Kammer und ihren verbundenen Unternehmen vor allem einen effektiveren Betrieb der Website ermöglichen. Diesbezüglich soll das Nutzererlebnis durch Erfassen und Bewertung der Besucherdaten verbessert und die bestmögliche Unterstützung der Mitglieder erbracht werden. Für die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen ist zudem von Bedeutung, dass sie ihre Dienstleistungen auf geeignete Weise präsentieren und Interessenten der Kammer die bestmöglich individuell zugeschnittenen Informationen bereitstellen können. Die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen verwenden und analysieren die Cookies daneben auch zur Ermittlung des Datenverkehrs der Website sowie für Marketing- und Werbezwecke.

Die Verwendung der Cookies kann durch entsprechende Einstellung des Browsers des Nutzers vollständig oder teilweise abgelehnt werden. Sollte sich der Nutzer für eine teilweise oder vollständige Ablehnung unserer Cookies entscheiden, kann es vorkommen, dass bestimmte Dienste der Kammer auf den Internetseiten nur in eingeschränktem Umfang auf die jeweiligen Nutzerbedürfnisse abgestimmt sind. Die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen erfahren und verstehen durch Einsatz der Cookies, auf welche Weise und in welchen Bereichen unsere Website von Nutzern besucht wird. Die Zustimmung zur Nutzung unserer Cookies hilft der Kammer und ihren verbundenen Unternehmen in hohem Maß, ihre Tätigkeiten und ihre Dienstleistungen fortlaufend weiterzuentwickeln.

Die Cookies helfen der Kammer und ihren verbundenen Unternehmen auch, für ihre Mitglieder und die Interessenten ihrer Dienstleistungen und Tätigkeit die jeweils am besten geeigneten Programme, Schulungen und Dienstleistungen zu ermitteln. Hierfür verwenden wir Cookies von Google Analytics. Diese haben im Allgemeinen eine Laufzeit von zwei Jahren.

Die Cookies speichern die Daten für höchstens 730 Tage.

Bei unseren Cookies kann es sich um folgende Arten handeln:

- Session-Cookies: Informationen, die nur während Ihres Besuchs der Website auf dem Computer gespeichert werden. Diese Daten werden mit Schließen des Browsers sofort und automatisch gelöscht; oder

- Permanente Cookies: Bestimmte Suchinformationen und Daten werden vom Computer des Nutzers als Dateien gespeichert und auch nach dem Schließen des Browsers aufrechterhalten. Diese Cookies sind für die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen abrufbar und werden beim nächsten Besuch des Nutzers herangezogen. Permanente Cookies sind Google Analytics, wir verwenden diese für Dienstleistungen sowie für individuell zugeschnittene Anpassungen (siehe unten).

Folgende Cookies können unserer Tätigkeit dienen:

- Notwendige Cookies: Durch die Verwendung von Cookies wird die Tätigkeit und Effektivität der verbundenen Unternehmen der Kammer unterstützt, für die Erbringung ihrer Dienstleistungen sind diese jedoch nicht unerlässlich. Die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen verwenden daher keine Cookies, die nicht deaktiviert werden können.

- Allgemeine Leistungs-Cookies: Bestimmte Cookies helfen der Kammer und ihren verbundenen Unternehmen, die Leistung und Qualität ihrer Websites fortlaufend zu verbessern. Mit Hilfe solcher Cookies lassen sich die Anzahl der Besuche einer Website, bestimmte allgemeine Quellangaben der Besuche sowie die Beliebtheit einzelner Bereiche der Website verfolgen.

- Funktions-Cookies: Diese Cookies können, zumeist in anonymisierter Form, solche Informationen speichern, durch welche die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen die letzten Optionseinstellungen des Nutzers abrufen können (soweit die von der Kammer betriebene Website dies zulässt), wodurch das Online-Erlebnis der Nutzer wesentlich verbessert wird. Die Kammer und ihre verbundenen Unternehmen können auch solche Cookies verwenden, die für die Inanspruchnahme bestimmter Dienste durch die Nutzer erforderlich sind (beispielsweise die für die Mitglieder der Kammer zugänglichen Inhalte oder die Möglichkeit, Kommentare auf der Website der Kammer abzugeben).

- Cookies zur Personalisierung: Die Website der Kammer kann auch solche Cookies verwenden, mit deren Hilfe sich die Tätigkeiten und die Dienstleistungen der Kammer und ihrer verbundenen Unternehmen besser darstellen lassen. Diese Cookies können typischerweise an den Besuch der Nutzer anknüpfen, die als Mitglieder der Kammer registriert sind, und bestehen während der Dauer der Registrierung.

Liste der derzeit verwendeten Cookies:

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