EPR - Erweiterte Herstellerverantwortung in Ungarn
Seit dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten. Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier, Textilien, Holzmöbeln, Frittieröle und Fette und Verpackungen. Die betroffenen müssen sich bei der Konzessionsgesellschaft registrieren und einen Vertrag über die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abschließen, bzw. sich auch bei der Umweltbehörde registrieren und vierteljährlich Meldungen abgeben.
Im Rahmen unserer Dienstleistung vertreten wir ihr Unternehmen vor den ungarischen Behörden und reichen die erforderlichen Datenerklärungen und Quartalsmeldungen ein.
Unsere Dienstleistungen:
- Vertretung vor Ort als Bevollmächtigter
- Vertragsschließung mit der Konzessionsgesellschaft MOHU
- Verwaltung der von MOHU bereitgestellten elektronischen Schnittstelle
- Vorbereitung der Quartalsmeldungen, Zusammenstellung der Berichte
- Registrierung und Bereitstellung der Daten bei der Abfallbehörde
- Hilfe bei der Auswahl des Steuervertreters (falls nötig)