Sozialleistungen werden zum 1. Januar 2024 angepasst
Nach Aussage von Beschäftigungsstaatssekretär Sándor Czomba könnte die anstehende jährliche Erhöhung des Mindestlohns in Ungarn vom 1. Januar 2024 auf den 1. Dezember 2023 vorgezogen werden. Zwischen den Sozialpartnern - Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Regierung – ist eine Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns um 15% und des „garantierten Lohnminimums“ für höher Qualifizierte um 10% im Gespräch. Dies würde einen neuen Mindestlohn von 266.000 Ft (ca. 690 €) und ein garantiertes Lohnminimum von 326.000 Ft. (ca. 850 €) bedeuten. An den Mindestlohn geknüpfte andere Sozialleistungen würden laut Wirtschaftsminister Nagy jedoch nur zum 1. Januar angepasst.