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Neue Anmeldepflicht für Agrarimporte nach Ungarn

09.05.2024

Hohe Strafen bei Verstößen

Seit dem 16. April muss die Einfuhr einer Reihe von Agrargütern nach Ungarn vorab beim ungarischen Amt für Lebensmittelsicherheit (NÉBIH) angemeldet werden. Die Anmeldung bürdet den betroffenen Lieferanten enormen administrativen Aufwand auf, und kann zudem nur über ein ungarisch-sprachiges Online-Portal erfolgen.

Die Regelung im Einzelnen:

Rechtsgrundlage: Regierungsverordnung Nr. 80/2024. (IV. 11.) vom 11. April 2024, in Kraft seit 16. April 2024

Betroffen sind u.a. Lieferungen von Fleisch, Gemüse, Getreide (außer Saatgut), Eier, Mehl, Raps- und Sonnenblumensaaten und -öl sowie Wein. Ausgenommen sind Transittransporte durch Ungarn und Kleinmengen für den Privatverbrauch.

Die Anmeldung muss durch den Verkäufer oder den Transporteur/Spediteur in ungarischer Sprache abgegeben werden, frühestens 30 Tage, spätestens 24 Stunden vor der Einfuhr. Sie muss u.a. enthalten: 

  • Angaben zum Verkäufer
  • Angaben zum Empfänger
  • Menge und qualitative Merkmale der Ware
  • Aktueller Marktwert
  • Herkunftsland
  • Geplantes Datum der Einfuhr (spätestens 30 Tage nach Meldedatum)
  • Halter und Kennzeichen des LKW bzw. Zugnummer.

Die Anmeldung muss vom Transporteur mit den Frachtdokumenten mitgeführt werden. Mehrere Lieferungen des gleichen Produkts (innerhalb von 30 Tagen) können in einer Anmeldung angegeben werden.

Die Einhaltung wird von der Polizei und der Steuerverwaltung NAV kontrolliert, und Verstößen kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 40 % des Warenwerts verhängt werden.

Kritik der Wirtschaft an der neuen Regelung

Die Meldepflicht wurde trotz Relevanz für den Binnenmarkt nicht mit der EU abgestimmt (notifiziert), und verstößt möglicherweise gegen Binnenmarktregeln. Zudem sind mehrere Begriffe in der Verordnung nicht präzise definiert („Marktwert”, „qualitative Merkmale”), was zu abweichenden juristischen Interpretationen führen kann. Schließlich verlangt die Anmeldung Daten, die de facto schon heute für nahezu alle Transporte im Rahmen des EKÁER-Systems (elektronisches Meldesystem für LKW-Transporte) angegeben werden müssen. Die DUIHK bemüht sich derzeit um eine binnenmarktkonforme Lösung für diese Fragen.

Bei Fragen zur Anmeldung können Sie sich an unsere Kollegin Kornélia John wenden (john(at)ahkungarn.hu).