Der allgemeine MWSt-Prozentsatz in Ungarn beträgt 27%. Somit ist das der höchste Prozentsatz in den EU-Mitgliedstaaten. Bei Produkteinkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Ungarn kann eine erhebliche Summe an MWST entstehen, die in der regulären Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht geltend gemacht werden kann. Für die Erstattung dieser Summen ist das Vorsteuer-(MWST)vergütungsverfahren vorgesehen. Das Verfahren ist durch eine EU-Richtlinie geregelt, wobei die nationalen Steuervorschriften bestimmte relevante Abweichungen verursachen können. Um das Vergütungsverfahren erfolgreich durchführen zu können, ist es wichtig, diese nationalen Vorschriften/Regelungen und die Praxis des ungarischen Finanzamtes (NAV) zu kennen.
Wie können Unternehmen die in Ungarn gezahlte Vorsteuer/Mehrwertsteuer zurückbekommen? In unserem Webinar erfahren Sie was bei der Einreichung des Vergütungsformulars und während des Verfahrens zu beachten ist.
Agenda:
- Rechtlicher Hintergrund
- BZSt versus NAV
- Worauf müssen wir bei der Ausfüllung des Erstattungsformulares achten?
- Was ist während des Verfahrens zu erwarten?
- Wissenswertes zu den Kleinbetragsrechnungen und den inhaltlichen Anforderungen einer ungarischen Rechnung
Referent ist Frau Szilvia Bacsa, Expertin der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer.
Nach der Einführung in das System beantworten wir Fragen aus dem Publikum.
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Programm
10.00 -10.45 Vortrag Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Ungarn (VAT refund)
10:45 – 11.00 Fragen und Antworten